Der Rentenberater

Der Rentenberater ist …

  • vom Landessozialgericht geprüft
  • für die gerichtliche Vertretung zugelassen
  • unabhängiger Vertreter der Interessen seiner Mandanten
  • dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verpflichtet
  • für seine Tätigkeit haftpflichtversichert
  • an die Schweigepflicht gebunden