Gebühren

Für die Tätigkeit eines gerichtlich zugelassenen Rentenberaters entstehen Kosten im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für die Erstberatung fallen Kosten bis zu 190,00 € (Verbraucher) oder 260,00 € (Firmen) an. 

Zur Gebühr sind zudem alle Auslagen (z. B. Porto, Schreibauslagen, Telefon- oder Reisekosten, … usw.) und die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten.

Steuerrechtlich zählt das in Rechnung gestellte Honorar zu den Werbungskosten und hilft Ihnen ganz individuell Steuern zu sparen.

Da jeder Beratungsfall persönliche Besonderheiten hat und es deshalb kaum möglich ist, pauschale Honorare für eine bestimmte Tätigkeitsart zu nennen, empfiehlt es sich vor Mandatsübergabe Fragen im Zusammenhang mit den Gebühren zu klären.

Ich werde jedoch immer bemüht sein, Ihnen von Beginn an einen Gebührenrahmen zu bezeichnen, da Kostenklarheit ein wesentlicher Grundsatz im Geschäftsbetrieb ist.