Gebühren

Für meine Tätigkeit als gerichtlich zugelassener Rentenberater entstehen Kosten im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).


Zur Gebühr sind zudem alle Auslagen (z. B. Porto, Schreibauslagen, Telefon- oder Reisekosten, … usw.) und die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten.


Jeder Beratungsfall hat seine persönlichen Besonderheiten und es ist deshalb kaum möglich pauschale Honorare für eine bestimmte Tätigkeitsart zu nennen. Ich werde jedoch immer bemüht sein, mit Ihnen vor einer Beratung / Mandatsübergabe die Höhe der Gebühren einvernehmlich zu klären.


Auf diese Weise besteht für Sie kein Kostenrisiko! Kostenklarheit ist ein wesentlicher Grundsatz in meinem Geschäftsbetrieb.


Steuerrechtlich zählt das in Rechnung gestellte Honorar zu den Werbungskosten und hilft Ihnen ganz individuell Steuern zu sparen!