Der Rentenberater vertritt und unterstützt Sie z. B.
- bei der Durchsetzung von Renten
- in Widerspruchsverfahren
- in Verfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten
- bei Kontenklärungen, Rentenanträgen, Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
- bei der Durchsetzung richtiger Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
- bei Berechnung und Beratung für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)
- bei der Gestaltung freiwilliger Versicherung
- in Sachen der öffentlich-rechtlichen Versorgungsangelegenheiten
- bei Betriebsrenten
- bei berufsständischen Versorgungen
- bei Vorruhestandsregelungen und Sozialplänen
- in Schwerbehindertenangelegenheiten
- bei Reha-Maßnahmen
- bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
- in Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
- bei der Gestaltung einer individuellen Altersvorsorge
- bei Krankheit
- in Fragen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung
- in allen Angelegenheiten des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung
- im Auslandsrentenrecht